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Grüsse Heiko
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das Einzelunternehmen: Bigbear Frankfurt
1 Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Einzelunternehmers Heiko Lüdemann nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Einzelunternehmer absenden.
2 Weitergeleitete Aufträge
2.1 Wenn ein Auftrag in der Form ausgeführt wird, dass der Einzelunternehmer einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt der Einzelunternehmer den Auftrag dadurch, dass er ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet.
2.2 Die Angebote des Einzelunternehmer sind freibleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise; alle anderen Preise sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt.
3 Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Einzelunternehmer kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Kundenauftrags per Online-Formular, E-Mail oder durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Einzelunternehmer zustande.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages ist folgender:
Beschreibung des Vertragsinhalts
An dieser Position der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden individuelle Vereinbarungen in einem Websitevertrag geregelt.
4 Daten
Der Kunde stellt den Einzelunternehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann der Einzelunternehmer nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertretenmüssen des Einzelunternehmer, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an den diesen zu übermitteln.
5 Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und oder Änderung einer Domain (Internetadresse) notwendig sind.
6 Preise und Zahlungen
Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus nach der gültigen Preisliste des Einzelunternehmer bzw. des individuell mit dem Kunden vereinbarten Preises. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Nach Eingang des Rechnungsbetrages beim Einzelunternehmer und Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten des Kunden, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen vom Einzelunternehmer ausgeführt. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Einzelunternehmer vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb von 2 Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der 2-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
7 Markenrechte/Copyrights
Der Kunde ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright auf alle durch den Einzelunternehmer erstellten Arbeiten verbleibt beim Einzelunternehmer.
8 Haftung
8.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch den Einzelunternehmer wird von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt den Einzelunternehmer von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
8.2 Erachtet der Einzelunternehmer für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
8.3 Schadensersatzansprüche gegen den Einzelunternehmer sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Designers selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Einzelunternehmer zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
8.4 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.
8.5 Der Höhe nach ist die Haftung des Einzelunternehmer beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
8.6 Die Haftung des Einzelunternehmer für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
9 Maßgebliches Recht und Gerichtsstand
9.1. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und dem Einzelunternehmer gilt deutsches Recht.
9.2. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
9.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Einzelunternehmer.
10 Sonstige Bestimmungen
10.1 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
10.2 Der Kunde ist stets verpflichtet, Mitwirkung zu leisten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so hat er keinen Anspruch, auf eine Rückerstattung seiner bereits geleisteten Zahlung. Der Kunde wird dreimalig in schriftlicher Form aufgefordert werden, seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen. Kommt dieser nach dreimaliger schriftlicher Aufforderung zur Mitwirkung nicht nach, so wird das Projekt zwangsmäßig beendet und die Vorauszahlung verfällt.
Stand: 13.11..2024
Für Fragen wenden Sie sich bitte an:
Heiko Lüdemann
Gutsweg 1
61381 Friedrichsdorf
Telefon 01701810355
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